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   BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70   

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https://dejure.org/1971,1297
BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70 (https://dejure.org/1971,1297)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1971 - GrS 5/70 (https://dejure.org/1971,1297)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1971 - GrS 5/70 (https://dejure.org/1971,1297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des vorlegenden Senats - Anrufung des Großen Senats - Vorlage der Besetzungsfrage - Vorlage der eigentlichen Rechtsfrage - Unzulässige Anrufung - Mündliche Verhandlung - Beschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 101, 18
  • BStBl II 1971, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.08.1969 - III B 39/67

    Erstattung der Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach der

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70
    In welcher Besetzung ist in Beschlußsachen zu entscheiden, nachdem der Große Senat in der Sachfrage entschieden hat (vgl. Beschluß des BFH III B 39/67 vom 29. August 1969, BFH 96, 501, BStBl II 1969, 710)?.

    Hinsichtlich der Frage 4. ist im übrigen auch nicht erkennbar, ob der IV. Senat von der Entscheidung III B 39/67 (a. a. O.) abweichen will.

    Es ist weder aus der Frage selbst noch aus der Begründung erkennbar, ob der IV. Senat die Auffassung in dem Beschluß III B 39/67 (a. a. O.) billigt oder nicht.

  • BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67

    Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70
    Er weicht damit von der Entscheidung des VI. Senats des BFH VI B 47/67 vom 25. April 1968 (BFH 92, 469, BStBl II 1968, 608) ab.

    Die Anrufung des IV. Senats betrifft nicht die für seine Entscheidung ausschlaggebende Auslegung des § 137 FGO, in der er von der Entscheidung VI B 47/67 (a. a. O.) abweichen will.

  • BFH, 19.03.1970 - IV 178/64

    Beschluß des Bundesfinanzhofs - Beabsichtigte Abweichung - Anrufung des großen

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70
    Die beim IV. Senat des BFH anhängige Revision IV 178/64, in der es um die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks ging, wurde von den Beteiligten in der Hauptsache für erledigt erklärt.

    Er hält diesen Beschluß des Großen Senats für nicht haltbar und hat deshalb mit Beschluß IV 178/64 vom 19. März 1970 (BFH 99, 21, BStBl II 1970, 548) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:.

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70
    Es besteht nicht die Möglichkeit, den Großen Senat eine Rechtsfrage nur theoretisch entscheiden zu lassen (Beschluß des BFH Gr. S. 3/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 213, BStBl II 1968, 285).
  • BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der

    Auszug aus BFH, 18.01.1971 - GrS 5/70
    Für die dadurch notwendig gewordene Anrufung des Großen Senats hält der Beschlußsenat des IV. Senats entsprechend dem Beschluß des BFH Gr. S. 4/68 vom 10. März 1969 (BFH 95, 366, BStBl II 1969, 435) eine Senatsbesetzung mit fünf Richtern für erforderlich.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Eine Vorlage an den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO setzt voraus, daß aus dem Inhalt des Vorlagebeschlusses die Entschlossenheit des vorlegenden Senats ersichtlich ist, die Rechtsauffassung eines anderen Senats preisgeben zu wollen (Beschlüsse des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. Juni 1985 GS 1/84, BSGE 58, 183, 187; vom 21. Juli 1977 GS 1/76, GS 2/76, BSGE 44, 151, 153; vgl. auch BFH-Beschluß vom 18. Januar 1971 GrS 5/70, BFHE 101, 18, BStBl II 1971, 244, unter I. 2. a. E.).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Senat von sachentscheidender Bedeutung sind (vgl. BFH-Beschlüsse GrS 3/66; vom 18. Januar 1971 GrS 5/70, BFHE 101, 18, BStBl II 1971, 244).
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